Der FGV wird Klage gegen den Bike-Park am Kornberg einreichen, nachdem mehrmalige Hinweise auf naturschutzrechtliche Belange und Interessen der Wanderer nicht berücksichtigt wurden.
Konkret geht es also um zwei Punkte:
1. Der Fränkische Gebirgsweg, der am Gipfel entlangläuft, wird nunmehr nach den Festlegungen der Landratsämter Wunsiedel und Hof auch als Strecke für die Mountain-Biker ausgewiesen, was seine Auszeichnung als „Qualitätswanderweg“ erheblich gefährdet, da aufgrund seiner Enge eine gleichzeitige Nutzung durch die beiden Gruppen nicht ohne Gefahrenpotenzial möglich ist. Die Vorgaben für dieses deutschlandweit anerkannte Prädikat sehen diesbezüglich klare Richtlinien vor. Insbesondere, weil das Fichtelgebirge als „Qualitätsregion Wandern“ ausgezeichnet werden soll, sind die bereits zertifizierten Wege elementar und lassen keinen Raum für spontane Neukonzeptionen. Der Fränkische Gebirgsweg mit seinen 420 km Länge ist ein Gemeinschaftsprojekt aller fränkischen Heimat- und Gebirgsvereine und wurde mit erheblichen finanziellen Aufwand realisiert. Eine mögliche Aberkennung der Zertifizierung kann und darf sich unser Fichtelgebirge, als weiterhin aufstrebende Tourismusdestination nicht erlauben. Weiter sehen wir durch die ausdrückliche Ausweisung dieses Weges für Mountainbiker eine besucherlenkende Maßnahme der beiden Landratsämter, die zu einer höheren Gefährdung von Wanderern führt, da dieser Weg nach den Kriterien des Umweltministeriums wegen seiner Enge und Unübersichtlichkeit nicht als Mountainbike-Downhill-Strecke geeignet ist. Diese Entscheidungen werden in der Folge zu einer wesentlich höheren Anzahl von abfahrenden Mountainbikern auf dem Weg führen, was Konfliktsituationen und Gefährdungen vorprogrammiert.
2. Schon bei den ersten Planungen machten wir deutlich, dass wir Naturschutzbelange am Kornberg berücksichtigt sehen wollen, was uns zugesichert wurde. Aufgrund dieser klaren Aussage haben wir das Projekt gutgeheißen und – wann immer notwendig – stark unterstützt. Nachdem in der ersten Fassung der Allgemeinverfügung verschiedene Probleme hinsichtlich des Naturschutzes festgestellt werden mussten, haben wir mehrmals auf eine Nachbesserung gedrängt, wurden allerdings jedes Mal vertröstet. Auch in den finalen Versionen der Allgemeinverfügungen, die die rechtliche Grundlage für dieses Großprojekt darstellen, wurden relevante Belange des Natur- und Umweltschutzes im erheblichen Maße ignoriert.
Wir fordern daher die beiden Behörden auf, Ihre Entscheidungen nachträglich zu revidieren und gemäß der vom FGV vorgetragenen Belange im Sinne der von ihnen erteilten Zusagen abzuändern.
Aufgrund der nun genehmigten Pläne sahen wir keine andere Möglichkeit mehr, um uns Gehör zu verschaffen und alle beteiligten Seiten auf die be- und versprochenen Punkte hinzuweisen, als Klage einzureichen.
Dieses Vorgehen hatten wir schon im April im Siebenstern und der Presse angekündigt. Gerne hätten wir „nur Widerspruch“ eingelegt, doch blieb aufgrund des derzeit geltenden Naturschutzrechts nur die direkte Klage als einziges Rechtsmittel übrig.
Uns ist sehr an einem guten Miteinander aller Naturfreundinnen und -freunde, Wanderern, Radfahrern und den Behörden gelegen, was wir unter anderem auch durch die Gründung eines neuen Referats „Radwandern“ im FGV weiter voranbringen wollen. Aber wenn es um unsere vereinseigenen Belange des Wanderns und Umweltschutzes geht, deren Berücksichtigung uns zugesichert wurde, wir diese aber in keiner akzeptablen Weise umgesetzt sehen, obwohl wir als FGV unsere Zusagen eingehalten haben, müssen wir, wie unser Hauptvorsitzender Rainer Schreier sagte, „Flagge bekennen“.