Liebe Heimat und Wanderfreunde, in der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags am 17.07.2019 wurde abschließend über den Gesetzentwurf des Volksbegehrens "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern - Rettet die Bienen" sowie den Entwurf des dazu entwickelten Begleitgesetzes (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz -Versöhnungsgesetz) beraten. Der Landtag hat beschlossen, die beiden Gesetzentwürfe anzunehmen. Sie treten damit am 1. August 2019 in Kraft. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens beinhaltet umfangreiche Änderungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Mit dem Begleitgesetz werden neben dem Bayerischen Naturschutzgesetz auch weitere Fachgesetze im Sinn eines umfassenden, gesamtgesellschaftlichen Ansatzes in den Blick genommen und um Regelungen zur Förderung der Artenvielfalt ergänzt. Zu Ihrer Information erhalten Sie ein Infoblatt zu den wesentlichen Inhalten der beiden Gesetze. Weitere Informationen finden Sie in unserem Internetangebot unter www.stmuv.bayern.de/volksbegehren.htm Infoblatt Volksbegehren