Wunsiedel – Auf Initiative des Fichtelgebirgsvereins (FGV) und anderer ostbayerischer Heimat- und Wandervereine klagt der Landesverband Bayern der deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V. (Wanderverband Bayern) als anerkannter Umweltschutzverband gegen die HGÜ Erdleitung durch das Fichtelgebirge.
Die Klage richtet sich dabei gegen die kürzlich abgeschlossene Bundesfachplanung, mit der der Trassenverlauf festgelegt wurde. FGV und Wanderverband Bayern betreten dabei bewusst juristisches Neuland, da das Gesetz an dieser Stelle eigentlich keine Klagemöglichkeit vorsieht. Der FGV sieht allerdings darin eine unzulässige, grundrechtseinschränkende und auch europarechtlich bedenkliche Beschränkung der Rechte der Umweltverbände und anderer Betroffener.
Bereits in der Bundesfachplanung werden so viele Vorabentscheidungen getroffen, dass bei einer späteren Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss viele Aspekte, die zur konkreten Bauentscheidung für die HGÜ-Trasse durch das Fichtelgebirge geführt haben, gar nicht mehr geprüft werden könnten.
Für den FGV und den Dachverband war es deshalb jetzt notwendig, Fakten zu schaffen und die Klage einzureichen, um gegen die unsinnige Planung der HGÜ vorzugehen. Inwieweit im Verfahren auch grundsätzliche Fragen zum Bedarf dieser Trassen geprüft werden, bleibt abzuwarten. Zunächst geht es darum, ein Klagerecht zu erkämpfen, damit jetzt die Entscheidung zum Trassenverlauf überprüft werden kann, bevor das Kind endgültig tief in den Brunnen gefallen ist und das Planfeststellungsverfahren munter weiterläuft und nicht mehr aufzuhalten ist.
Monika Saalfrank, die Hauptvorsitzende des FGV führt dazu aus: „Wir mussten jetzt handeln und unterstützen die Klage unseres Dachverbands, weil das Fichtelgebirge und seine Menschen keine HGÜ brauchen und diese Trasse die Umwelt schädigt.“