Der Fichtelgebirgsverein und seine Häuser

von Achim Werner

Eng mit der Geschichte des Fichtelgebirgsvereins sind seine Häuser verbunden. Das erste Unterkunftshaus, das Kösseinehaus,
konnte bereits im Jahre 1903 eingeweiht werden, 1908 folgte das Waldsteinhaus, 1928 das Seehaus und 1929 das Ochsenkophaus
in Fleckl, Gemeinde Warmensteinach. 1966 erwarb der Fichtelgebirgsverein das Marktredwitzer Haus im Steinwald.
Die Asenturm-Tagesgaststätte konnte 1979 wesentlich erneuert und erweitert werden.

Mit all seinen Einrichtungen gab seinerzeit der Fichtelgebirgsverein die ersten Impulse zur Erschließung und damit zur Belebung des Fremdenverkehrs,
der heute zu einem wesentlichen Wirtschaftsfaktor der Fichtelgebirgsregion geworden ist. Im Laufe der Jahrzehnte haben sich die gastronomischen,
bürokratischen und nicht zuletzt technischen Anforderungen an die Häuser aber erheblich verändert. Dies war und ist für den Verein mit erheblichen
Kosten und Arbeitsaufwand verbunden. Wichtig ist dabei zu wissen, dass der Fichtelgebirgsverein e.V. als gemeinnütziger Verein keine Mittel aus
den Mitgliedsbeiträgen für den Unterhalt der Häuser verwenden darf – die Häuser müssen sich also selbst tragen.

Nur mit Mühe gelingt Jahr für Jahr der Spagat, Einnahmen aus Pacht und Bierrückvergütung und die Ausgaben annähernd im Gleichgewicht zu halten.
Eine Rücklagenbildung ist daher nicht möglich.
Wie in der Branche üblich, hat der Pächter eine Umsatzpacht zu entrichten. Diese bewegt sich in der Regel immer um die 8 Prozent eines Jahresumsatzes.
Ab Überschreiten einer gewissen Höhe beträgt die Umsatzpacht noch 6 Prozent. Der Pächter entrichtet einen monatlichen Festbetrag, welcher bei der Jahresendabrechnung
auf die zu ermittelnde Pachthöhe angerechnet wird.

Bei steigenden Umsätzen wird die prozentuale Belastung für den Pächter also geringer und die Verlagerung von Pachtanteilen auf eine Jahresendabrechnung
macht es für diesen einfacher, umsatzschwache Monate zu überbrücken.

Auf allen unseren Häusem besteht Brauereibindung – das bedeutet, dass jeweils nur Biere von Brauereien ausgeschenkt werden dürfen, mit denen ein
Bierliefervertrag besteht. Hintergrund dafür ist, dass uns als Heimatverein daran gelegen ist, regionale Biere auszuschenken.
Natürlich trägt die daraus resultierende Bierrückvergütung auch zur Deckung der zum Unterhalt der Häuser notwendigen Kosten bei. Denn im Gegenzug übernimmt der
Fichtelgebirgsverein die Kosten für Grundsteuer, Gebäudeversicherungen, Reparaturen und Instandhaltungen sowie Ersatzbeschaffung der Einrichtungsgegenstände.
Bei Seehaus und Kösseine stellt der FGV sogar das Trinkwasser kostenlos zur Verfügung. Völlig außer Acht gelassen wird in dieser Rechnung zudem der Einsatz
unzähliger Stunden der Ehrenamtlichen, die der Fichtelgebirgsverein zusätzlich noch einbringt – denn ehrenamtliche Arbeit dürfen wir so viel wir möchten
in die Häuser stecken, ohne dass dies zum Verlust der Gemeinnützigkeit des Fichtelgebirgsvereins führen würde.

Fazit ist: Würde man den Betrieb der Häuser nur rein betriebswirtschaftlich sehen, müsste der Betrieb eingestellt werden. Da der FGV sich aber seinen
Mitgliedern und der Region verpfichtet fühlt, wird er alles tun, um, soweit das möglich ist, den Betrieb aufrecht zu erhalten. Daher ist uns sehr daran
gelegen, dass unsere FGVler dieses Wissen in die Bevölkerung tragen. Nur durch das ehrenamtliche Engagement von Euch, liebe Mitglieder, war und ist
der Hauptverein in der Lage, diese große Herausforderung weiterhin zu tragen. Vielleicht ist es Euch möglich sowohl im Freundes- wie Bekanntenkreis
zu erzählen welche tolle Arbeit Ihr im Verein leistet.

Wahrscheinlich ist dann auch jedem klar, dass das alles mit viel Geld, aber vor allem auch mit großem ehrenamtlichen Engagement verbunden ist und
der ein oder andere wird Mitglied, spendet dem Verein oder engagiert sich womöglich sogar ehrenamtlich, so dass unsere Arbeit weiterhin fortgeführt
werden kann.